Ich erstelle familienpsychologische Gutachten in kindschaftsrechtlichen Verfahren. Grundlage meiner Arbeit sind wissenschaftlich fundierte Methoden, ein transparentes Vorgehen und die aktuellen Qualitätsstandards für familienpsychologische Begutachtungen.

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Sachverständige im Familienrecht verbinde ich psychotherapeutische Erfahrung mit familienpsychologischer Diagnostik und gutachterlicher Tätigkeit.   

  • Approbation zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Schwerpunkt Verhaltenstherapie
  • Fachkunde Gruppentherapie für Kinder und Jugendliche  
  • Psychotraumatherapie für Kinder und Jugendliche gemäß den Leitlinien der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK)
  • Sachverständige OPK – Familienrecht und KJHG                            

Fachlich klar.
Transparent im Vorgehen
Respektvoll im Kontakt.

                                              

Im Mittelpunkt meiner gutachterlichen Tätigkeit stehen insbesondere Fragestellungen zu                                              

  • Elterliche Sorge
  • Umgang  
  • Erziehungsfähigkeit
  • Kindeswohlgefährdung                                                                                                                        

Psychische Belastungen oder Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen können dabei berücksichtigt werden, soweit sie für die gerichtliche Fragestellung von Bedeutung sind. Zur fachlichen Reflexion und Qualitätssicherung nehme ich regelmäßig Supervision in Anspruch.

Beauftragung und Kontakt
Nach der Beauftragung durch das Familiengericht nehme ich Kontakt zu den Beteiligten auf und vereinbare die ersten Termine.

Gespräche und Untersuchungen
Welche Untersuchungsschritte zum Einsatz kommen, richtet sich nach der gerichtlichen Fragestellung und dem jeweiligen Fall.

Gutachten und Gerichtstermin
Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Gutachten zusammengeführt und die gerichtliche Fragestellung fachpsychologisch beantwortet. Bei Bedarf erläutere ich das Gutachten im gerichtlichen Termin.

Die Entscheidung trifft das Familiengericht.

Konstanze Görlitz

Dipl. Psychologin und Sachverständige im Familienrecht

Alena Mess

Fachreferentin sexualisierter Gewalt und Kinderpornografie

Janine Lenk

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

Dr. med. Andreas Lohr

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Neuropädiatrie

Telefon
0176 22385525

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